ENERGIEPREISPAUSCHALE für Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger

Pfarrvertretung begrüßt Auszahlung an pensionierte Pfarrerinnen und Pfarrer

Der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland hat am 31.01.2023 durch den Beschluss einer Verordnung ermöglicht, dass nun auch den kirchlichen Versorgungsempfängerinnen und -empfängern die Energiepreispausche ausgezahlt werden kann. Für die Ev. Kirche im Rheinland wird die Energiepreispauschale über die Gemeinsame Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte (VKPB) in Dortmund ausgezahlt. Die Auszahlung soll nach Möglichkeit noch mit den Versorgungsbezügen für den Monat März 2023 erfolgen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Webseite der Versorgungskasse.

Die Pfarrvertretung begrüßt diese Entscheidung der EKD. (CH – aktualisiert am 26.02.2023)