Landessynode beschließt Arbeitszeitregelung für Pfarrerinnen und Pfarrer

Nach einer beeindruckenden, von Wertschätzung und Ernsthaftigkeit geprägten Debatte hat die Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland mit überwältigender Mehrheit eine Arbeitszeitregelung für Pfarrerinnen und Pfarrer beschlossen. Für sie gilt künftig eine durchschnittliche wöchentliche Vertrauensarbeitszeit von 41 Stunden. Damit orientiert sich die Landeskirche für die Arbeitszeiten an den beamtenrechtlichen Regelungen und den grundlegenden Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz des europäischen Rechts.

Mit diesem wegweisenden Beschluss führt die Landessynode den bereits 2014 begonnenen Prozess „Zeit für das Wesentliche“ weiter. Zugleich nimmt sie das Anliegen vieler Pfarrerinnen und Pfarrer auf, die eine Begrenzung der Arbeitsbelastung und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie fordern oder im Teildienst arbeiten. Die Arbeitszeitregelung hilft, Belange von Gesundheit, Familie und Erholung zu wahren und die Arbeitszufriedenheit zu erhöhen.

Nun geht es an die Umsetzung des Beschlusses. Pfarrerinnen und Pfarrer müssen mit ihren Leitungsorganen darüber ins Gespräch kommen, was in durchschnittlich 41 Wochen erwartet und geleistet werden kann. Die Landeskirche wird in Kürze ein Online-Tool zur Verfügung stellen, das diese Gespräche strukturieren und erleichtern wird.

Natürlich wird es dabei eine Diskussion über Schwerpunktsetzungen geben: Was gehört zum Dienst der Pfarrerin und des Pfarrers? Welche Aufgaben können von anderen Berufsgruppen qualifizierter und z.T. auch kostengünstiger übernommen werden? Wünschenswert wäre auch eine Entlastung von Verwaltungsaufgaben, damit mehr Zeit für Seelsorge und Verkündigung bleibt.

In den Kirchenkreisen und Regionen wird es im Laufe des Jahres Informationen und Schulungen zur Umsetzung der Arbeitszeitregelung geben.

Hier finden Sie weitere Informationen und Dokumente zur Arbeitszeitregelung für den Pfarrdienst.

(CH – 19.01.2023)