Als Pfarrvertretung vertreten wir die Interessen aller Pfarrerinnen und Pfarrer im Rheinland in dienstlichen Angelegenheiten gegenüber der Dienstgeberin Kirche und dem jeweiligen Leitungsgremium.
- Wir beraten Pfarrerinnen und Pfarrer in dienstrechtlichen Fragen.
- Wir begleiten Pfarrerinnen und Pfarrer in konfliktbeladenen Situationen zu Dienstgesprächen im Leitungsgremium, bei der vorgesetzten Stelle und im Landeskirchenamt.
- Wir werden auf Wunsch von Pfarrerinnen und Pfarrer im Rahmen des „BEM-Verfahrens“ bei der Wiedereingliederung nach Langzeiterkrankung beteiligt
Sprechen Sie uns an!
Wir arbeiten auf der Grundlage des Kirchengesetzes über die Pfarrvertretung in der Ev. Kirche im Rheinland (Pfarrvertretungsgesetz – PVG, Rechtssammlung Nr. 720).
- In jedem Kirchenkreis gibt es eine Wahl- und Kontaktperson.
- Die Wahl- und Kontaktpersonen wählen die Pfarrvertretung.
- Die Wahl- und Kontaktpersonen sorgen für den Informationsfluss zwischen der Pfarrvertretung und den Pfarrerinnen und Pfarrern.
- Die Wahl- und Kontaktpersonen treffen sich zweimal jährlich zu einem Konvent mit der Pfarrvertretung.