Die Wahl- und Kontaktpersonen der Pfarrvertretung

Herbstkonvent 2022

Grundlage für die Arbeit der Pfarrvertretung ist das Pfarrvertretungsgesetz (PfVG – RS 720).

In den Pfarrkonventen der Kirchenkreise und im Konvent der Landespfarrerinnen und Landespfarrer wird jeweils ein*e Pfarrer*in als Wahl- und Kontaktperson der Pfarrvertretung gewählt. Alle Wahl- und Kontaktpersonen kommen jährlich zum Frühjahrs- und Herbstkonvent zusammen. Die Wahlperiode dauert vier Jahre. Die Wahl und Kontaktpersonen sind verantwortlich für den Informationsaustausch zwischen der Pfarrvertretung und den Wahlberechtigten.

Aus der Mitte des Konvents werden die sieben Mitglieder der Pfarrvertretung gewählt, auch im Turnus von vier Jahren. Die nächste Wahlen für den Konvent und die Pfarrvertretung finden 2025 statt. (PS – 10.11.22)