Widerspruch bis 31.12.2025 einlegen!
Nach Auffassung zahlreicher Gewerkschaften im Deutschen Beamtenbund NRW (DBB NRW) entspricht die Besoldung auch der Pfarrerinnen und Pfarrer auch unter Berücksichtigung der jüngsten Gesetzesänderungen im Besoldungs- und Versorgungsbereich insgesamt immer noch nicht dem Grundsatz amtsangemessener Alimentation. Insofern bestehen erhebliche Zweifel u.a. an ihrer Verfassungsgemäßheit. Diese werden durch den jüngsten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 19.11.2025 zur Besoldung der Beamten des Landes Berlin noch unterstrichen. Der DBB NRW hält in einer Pressemitteilung sogar ein komplett neues Besoldungsrecht für NRW für erforderlich.
Als Pfarrvertretung empfehlen wir daher zur Wahrung unserer Rechte, Widerspruch gegen die Besoldung bzw. Versorgung einzulegen. Dazu hat die Pfarrvertretung einen Musterbrief vorbereitet und zum Download zur Verfügung gestellt.
Bitte beachten Sie, dass der Widerspruch auf dem Dienstweg (über die zuständige Superintendentur) auf dem Postweg (nicht per E-Mail) bis zum 31.12.2025 im Landeskirchenamt eingegangen sein muss. Da mit erweiterten Schließungszeiten über die Weihnachtstage und den Jahreswechsel zu rechnen ist, legen Sie den Widerspruch bitte rechtzeitig in den nächsten Tagen ein.
Ausführliche Hintergrundinformationen zum Widerspruch gegen die Höhe der gegenwärtigen Besoldung und Versorgung finden Sie auf der Website der Deutschen Justizgewerkschaft im DBB.
(CH – 20.11.2025)
- Musterwiderspruch 2025 0.02 MB

