Nachstehend eine Information der Personalabteilung zum Wechsel der Beihilfebearbeitung ab dem 1. Juli 2025
(CH- 20.06.2025)
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Beihilfeempfänger*innen,
wir möchten Sie heute darüber informieren, dass sich zum 1. Juli 2025 die Zuständigkeit für die Bearbeitung Ihrer Beihilfeanträge ändert.
Änderung der Zuständigkeit
Bisher wurden Ihre Anträge auf Beihilfe durch die BBZ GmbH bearbeitet. Diese Zusammenarbeit endet zum 30. Juni 2025. Ab dem 1. Juli 2025 übernimmt die Gemeinsame Versorgungskasse für Pfarrer*innen und Kirchenbeamt*innen (VKPB) in Dortmund diese Aufgabe für uns. Die VKPB ist bereits seit vielen Jahren für die Beihilfeangelegenheiten unserer Versorgungsempfänger*innen tätig. Wir freuen uns sehr, die äußerst vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der VKPB damit weiter ausbauen zu können.
Was bedeutet diese Änderung für Ihre Anträge:
• Ab dem 1. Juli 2025 sind alle Beihilfeanträge direkt an die VKPB zu richten. Allein das Datum des Antragseingangs ist für die Zuständigkeit der VKPB maßgeblich.
• Bis einschließlich 30. Juni 2025 werden Ihre Anträge von der BBZ GmbH bearbeitet.
• Während einer Übergangszeit von 14 Tagen nach dem Wechsel der Bearbeitung leitet die BBZ GmbH dort eingegangene Anträge an die VKPB weiter. Im Anschluss daran werden die Anträge unbearbeitet zurückgesendet.
Wie können Sie die Bearbeitung Ihrer aktuellen Anträge beschleunigen:
Bitte reichen Sie sämtliche Rechnungen, für die Sie aktuell bereits eine Erstattung beantragen können, rechtzeitig vor dem 30. Juni 2025 bei der BBZ GmbH ein (bitte beachten: maßgeblich ist allein das Datum des Antragseingangs). Damit beschleunigen Sie den Übergang und können mit einer schnelleren Erstattung rechnen.
Welche Anträge sollen Sie ab dem 01. Juli 2025 verwenden:
Ab dem 1. Juli 2025 nutzen Sie bitte für Ihren Erstantrag das aktuelle Formular der VKPB, das unter folgendem Link hier abrufbar ist: Antrag auf Zahlung einer Beihilfe
• Bitte füllen diesen „Langantrag“ vollständig aus. Das Feld „Dienststelle“ lassen Sie bitte leer. Sodann erfolgt ein umfassender Datenabgleich. Diese Erstbearbeitung wird daher eine etwas längere Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen. Bitte haben Sie Verständnis.
• Sie behalten Ihre aktuelle Beihilfenummer. Tragen Sie diese bitte im Antrag ein.
• Bitte senden Sie zu Ihrem Erstantrag eine aktuelle Bescheinigung über Ihre Private Krankenversicherung mit (Quotenbescheinigung über die Höhe Ihres aktuellen Tarifs z.B. 20%, 30% oder 50%)
Die neue Postanschrift für Ihre Beihilfeanträge lautet:
VKPB – Gemeinsame Versorgungskasse für Pfarrer und Kirchenbeamte
Abteilung Beihilfe
Postfach 10 41 62
44041 Dortmund
Die Beihilfestelle ist erreichbar unter beihilfe@vkpb-dortmund.de. Außerdem finden Sie auf der Homepage der VKPB Dortmund wertvolle Informationen und Hinweise zum Thema Beihilfe und Kontakt.
Wir sind uns bewusst, dass Beihilfeangelegenheiten ein sensibles Thema sind, insbesondere wenn es um gesundheitliche Belange geht. Wir möchten Ihnen daher versichern, dass ein reibungsloser Übergang gewährleistet ist. Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung (Herr Jazbec, 0211-4562 371).
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Henning Hildebrandt

