Die zweite Stufe der Besoldungserhöhung zur Übertragung des Tarifabschlusses des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunden vom 6. April 2025 wird für die öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisse der Ev. Kirche im Rheinland zum 1. Mai 2026 umgesetzt.
Die Auszahlung erfolgt für Pfarrerinnen und Pfarrer ab dem 31. Mai mit der Abrechnung für den Monat Juni. Die Anpassung für Mai wird mit den Juni-Bezügen nachgezahlt. Aus rechtlichen Gründen kann die Auszahlung erst nach dem Ende April erfolgten Beschluss der Kirchenleitung und der Anpassung der Zahlungssysteme erfolgen.
(28.04.2026-CH)

