Frühjahrskonvent 2012

Den Pfarrdienst nicht „bis zur letzten Minute“ reglementieren

Beim Frühjahrskonvent der Wahl- und Kontaktpersonen am 27. Februar 2012 in Geilenkirchen stand der Rückblick auf die diesjährige Landessynode im Mittelpunkt. Vor allem die auf der Synode beschlossenen Regelungen, die den Pfarrdienst betreffen, wurden intensiv diskutiert.

Die Wahl- und Kontaktpersonen aus 21 Kirchenkreisen kamen in Geilenkirchen zum Frühjahrskonvent zusammen. (Foto: PS)

Problematisiert wurde im Zusammenhang mit dem neuen Pfarrdienstgesetz (PfDG) die Pflicht zur Erreichbarkeit und der Wegfall der sog. 48-Stunden-Regelung, die Pfarrerinnen und Pfarrern in der Vergangenheit die Möglichkeit gab, sich zwei Tage lang (bis zu insgesamt vierzehn Tagen im Jahr) ohne Anrechnung auf den Jahresurlaub vom Dienstort zu entfernen. Es gilt nun keine Anwesenheitspflicht am Dienstort mehr, sondern eine Pflicht zur Erreichbarkeit mit der Verpflichtung, „in angemessener Zeit“ den Dienst aufnehmen zu können. Zwar wird die Verbindlichkeit begrüßt, mit der jetzt ein dienstfreier Tag in der Woche vorgesehen wird. Auch die Vorgabe der Erreichbarkeits- statt der Anwesenheitspflicht lässt Freiheiten zu. Schwierig erscheint aber die Uneinheitlichkeit der Regelungen – in jedem Kirchenkreis wird eine eigene Definition für das zu bestimmen sein, was unter „angemessener Zeit“ zu verstehen ist. Ein weiteres Problem: Es gibt auch Situationen, in denen ein freier Tag nicht ausreicht und die Gewährung von Sonderurlaub nicht vorgesehen ist – z. B. beim Verwandten- oder Freundesbesuch über größere Entfernungen hinweg. Kann ein Besuch bei den Eltern, ca. 200 km vom Dienstort entfernt, dann künftig nur noch bei Inanspruchnahme von Erholungsurlaub erfolgen? Die Pfarrvertretung erhielt aus dem Konvent den Auftrag, diese offenen Fragen an die Kirchenleitung weiterzugeben. Allerdings war deutlich das Interesse zu vernehmen, dass der Pfarrdienst nicht „bis zur letzten Minute“ reglementiert werden sollte.

Uneinheitlich war das Meinungsbild auch bei der Diskussion über die neu geschaffene Möglichkeit, das Superintendentenamt im Hauptamt einzurichten. Einerseits wurde gerade aus den großen Kirchenkreisen die Notwendigkeit einer vollzeitlichen Leitungsfunktion anerkannt. Andererseits wurde aber auch davor gewarnt, dass das Hauptamt die schon begonnene Hierarchisierung der Landeskirche weiter vorantreiben könnte. Letztendlich sind wohl die Kreissynoden die richtigen Orte, um über entsprechende Veränderungen zu beraten.

Zukünftig wird sich die Pfarrvertretung gemeinsam mit den Wahl- und Kontaktpersonen darum bemühen, im Vorfeld alle Mitglieder der Landessynode über entscheidende Positionen der Pfarrvertretung zu informieren, sofern Entscheidungen anstehen, die den Pfarrdienst betreffen. Dies wird als ein wesentlicher Beitrag dafür angesehen, dass auch in Zukunft die berechtigten Interessen der Pfarrerinnen und Pfarrer im Bereich unserer Landeskirche, auch im Interesse des gemeinsamen Dienstes, gewahrt bleiben.

Schon jetzt stehen Termin und Ort für den Herbstkonvent der Wahl- und Kontaktpersonen fest: Montag, 29. Oktober 2012 in Velbert. (PS)