Frühjahrskonvent 2017

Wie bekommen Pfarrerinnen und Pfarrer denn nun endlich „Zeit fürs Wesentliche“?

Entwurf für die Dienstvereinbarung dokumentiert den „Willen zur Begrenzung“

Bonn. Zum letzten Mal in der Wahlperiode 2013 – 2017 und in der bisherigen Zusammensetzung trafen die Wahl- und Kontaktpersonen zum Frühjahrskonvent der Pfarrvertretung in Bonn zusammen. Derzeit läuft bereits das Wahlverfahren für die neue Pfarrvertretung, die am 29. November in Bonn gewählt werden wird (http://www.kirchenrecht-ekir.de/kabl/36864.pdf, S. 6f.).

Die Wahl- und Kontaktpersonen 2013 – 2017 im Haus der Ev. Kirche in Bonn

Nachdem 2016 die Prävention im Mittelpunkt stand (Stichwort „Salutogenese“), war nun das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) Schwerpunktthema des Konvents. Als Referentinnen und kompetente Gesprächspartnerinnen standen den Pfarrerinnen und Pfarrern die B.A.D. – Mitarbeiterinnen Petra Schlößer und Yvonne Ernst zur Verfügung. Sie führen als ausgebildete „Dienstleisterinnen“ im Auftrag der Landeskirche betriebliche Eingliederungsmaßnahmen auf den unterschiedlichen Ebenen durch. Schnell wurde deutlich, dass diese Thematik die Pfarrerinnen und Pfarrer in einer doppelten Hinsicht betrifft: Einerseits stehen sie in Personalverantwortung für die Mitarbeitenden in den jeweiligen Arbeitsbereichen. Andererseits gibt es immer mehr Theologinnen und Theologen, die infolge von Langzeiterkrankungen langsam und schonend wieder an die Herausforderungen des Dienstes herangeführt werden müssen. Das Eingliederungsmanagement ist eine Pflichtaufgabe der Arbeitgeber – geregelt durch gesetzliche Grundlage (§ 84 Abs. 2 SGB IX – https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_9/__84.html) -, die allerdings der Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person bedarf. Die Pfarrvertretung war bereits an mehreren Eingliederungsverfahren beteiligt – der Vorsitzende Pfarrer Peter Stursberg konnte von durchweg positiven Erfahrungen berichten. Wer sich selbst über das BEM informieren will (als Betroffener oder als Personalverantwortliche), findet sehr instruktive Informationen und eine umfangreiche Broschüre auf den Seiten des Landschaftsverbandes Rheinland (http://www.lvr.de/de/nav_main/soziales_1/menschenmitbehinderung/arbeitundausbildung/informationenfrarbeitgeber/betrieblicheseingliederungsmanagement/betrieblicheseingliederungsmanagement_2.jsp).

Auch über die Dienstvereinbarungen zwischen Pfarrerinnen sowie Pfarrern und den Leitungsgremien, die nach dem Beschluss der Landessynode 2017 nun getroffen werden sollen, berichtete die Pfarrvertretung. Schnell wurde deutlich, dass sich in weiten Teilen der Landeskirche doch Befürchtungen breitmachen, die erforderlichen Vereinbarungsgespräche könnten zu Konflikten führen. Der Vorsitzende wies darauf hin, dass sich in der Tat in den Gesprächen „schwelende Konflikte“ zwischen Pfarrpersonen und Leitungsgremien entzünden könnten. Gleichzeitig warben die Mitglieder der Pfarrvertretung aber dafür, sich auf die Gespräche einzulassen und in ihnen eine Chance zur Profilierung des Pfarrdienstes zu sehen. In diesem Zusammenhang wurde auch noch einmal deutlich, warum die Pfarrvertretung die Hinzuziehung theologischer KSV-Mitglieder empfiehlt: sie haben die Aufgabe, die notwendigen Gesprächsprozesse zu moderieren und mögliche Konflikte schon im Vorfeld zu entschärfen. Auch die fehlende Zeitvereinbarung wurde von den Wahl- und Kontaktpersonen bemängelt: wie solle man sich über konkrete Aufgaben ohne Zeitrahmen verständigen? Stursberg verwies darauf, dass im Vorfeld und auch auf der Synode keine Mehrheit für eine Zeitvereinbarung zu bekommen war – auch und gerade unter den Pfarrerinnen und Pfarrern überwog die Ablehnung eines klaren Zeitrahmens. Es sei bedauerlich, wenn dies erst jetzt im Nachhinein als Mangel beklagt werde. Auch Christoph König von der Pfarrvertretung bedauerte dieses Manko – wies aber auf den klar zu erkennenden „Willen zur Begrenzung“ hin, der in dem Beschluss zu erkennen sei. Daran sollten sich alle Gesprächsbeteiligten orientieren. Insgesamt riet die Pfarrvertretung, mit der Aufnahme der Gespräche noch bis zum Sommer zu warten. Im Juni wird sich die Superintendentenkonferenz mit einer Textvorlage für die Vereinbarungen beschäftigen, die derzeit im Landeskirchenamt erarbeitet wird. Für den Synodalprozess 2020/21 ist eine Evaluation des Verfahrens vorgesehen – diese Auswertung hatte die Pfarrvertretung im synodalen Beratungsprozess vorgeschlagen. Dann sei vielleicht die Erkenntnis gereift, dass man ohne Vorgabe einer durchschnittlichen Arbeitszeit nicht auskomme, meinte Stursberg.

Im Umfeld des Konvents verständigten sich die anwesenden Pfarrerinnen und Pfarrer über einen „Rheinischen Aufruf“ im Wahljahr 2017, der in fünf Punkten auf die besondere Verantwortung hinweist, die Christenmenschen (nicht nur Pfarrerinnen und Pfarrer!) als Staatsbürgerinnen und Staatsbürger gerade im Blick auf die anstehenden Wahlen und die Gestaltung unseres Gemeinwesens wahrzunehmen haben. Der Aufruf wird von Einzelpersonen namentlich unterstützt – in der Hoffnung, dass sich viele Menschen im Bereich der Landeskirche (und darüber hinaus) anschließen. Aufruf und Formular für die persönliche Zustimmungserklärung können „barrierefrei“ über die Adresse www.kgm-waldalgesheim.de heruntergeladen oder per Mail beim Vorsitzenden der Pfarrvertretung (peter.stursberg@ekir.de) angefordert werden. (PS – 13.03.2017)