Frühjahrskonvent 2020

Westfälisches Terminstundenmodell auch für das Rheinland!

Konvent und Pfarrvertretung formulieren klare Erwartungen

Pfarrer Michael Westerhoff stellt dem Konvent das westfälische Terminstundenmodell vor.

Am 11. März, gerade noch rechtzeitig vor den Einschränkungen infolge der Corona-Pandemie, trafen sich die Wahl und Kontaktpersonen zum Frühjahrskonvent in Bonn. Auf Einladung der Pfarrvertretung stellte Pfarrer Michael Westerhoff, Referent für Personalentwicklung im Landeskirchenamt der Ev. Kirche von Westfalen, das in seiner Landeskirche etablierte Terminstundenmodell (TM) für den Pfarrdienst vor.

Dieses Modell richtet sich an zentralen Anforderungen zur Arbeitszeitplanung für den Pfarrberuf aus. Grundlegend müssen Planung und Erfassung einander entsprechen. Dazu gehört, dass auch der Umfang einer vollen Stelle beschrieben sein muss – von diesem Wert ausgehend werden dann die Teildienste zeitlich strukturiert. Außerdem muss auch die umfangreiche Vorbereitungszeit für die unterschiedlichen Tätigkeiten berücksichtigt werden.

Das Grundprinzip des TM ist einfach: Es wird zwischen Präsenzzeit als Rahmen und Grundbestimmung des Dienstes auf der einen und Unterstützungszeit als frei gestalteter Arbeitszeit auf der anderen Seite unterschieden. Der jeweilige Stellenumfang wird durch die Vorgabe der Präsenzzeit beschrieben. Derzeit wird mit diesem Modell nur der parochiale Dienst erfasst.

Präsenzzeit („Terminstunden“), d. h. Kontakte sowie fest umrissene Termine, und Vorbereitungszeit müssen sich im Verhältnis 1 : 1 entsprechen. Dann reicht es auch aus, nur die Terminstunden zu planen und zu erfassen. Dafür steht ein Online-Tool zur Verfügung, das die Eingaben entsprechend auswertet.

Auf dieser Basis ist die Arbeitszeitregelung in Westfalen überraschend einfach: Ein volles Dienstverhältnis umfasst 21 Stunden Präsenzzeit und 21 Stunden Unterstützungszeit. Hinzu gerechnet werden noch 6 Stunden Fahrtzeit, so dass 48 Stunden als mittlere wöchentliche Arbeitszeit zusammenkommen. Dies entspricht einer Jahresarbeitszeit von 966 Stunden.

Das TM ermöglicht eine sehr transparente Aufgabenkritik und -quantifizierung. Die umfassende Erreichbarkeit als zentrales Markenzeichen des Pfarrdienstes wird nicht in Frage gestellt, aber die Zeiten werden klarer strukturiert, organisiert und in der Inanspruchnahme quantifiziert. So lässt sich das Verhältnis von Arbeitszeit zu Freizeit klarer gegeneinander abgrenzen. Die übersichtliche Planung stärkt das Gefühl, dass eine Bewältigung der zahlreichen Aufgaben möglich ist. Auf diese Weise wird das eigene Belastungserleben objektiviert. Nicht zuletzt führen diese Begrenzungen zur Attraktivitätssteigerung der Teildienste. Insgesamt ist das TM als ein wesentlicher Beitrag zur Sicherung des Pfarrdienstes in der Zukunft anzusehen.

Mit großem Interesse nahm der Konvent die Ausführungen von Westerhoff zur Kenntnis. Am Ende der Tagung stand ein einstimmiger Beschluss (s. unten „Mehr zum Thema“), mit dem Personalabteilung und Kirchenleitung gebeten werden, sich ebenfalls mit diesem Modell zu beschäftigen, „…damit im Rahmen der Evaluation zu ‚Zeit für das Wesentliche‘ ein handhabbares Instrumentarium zur Verfügung gestellt wird, um Arbeitszeiten realistisch erheben, planen und in der Folge begrenzen zu können“. Der Konvent erwartet, dass sich die Kirchenleitung auch in unserer Landeskirche für die Einführung eines einheitlichen Arbeitszeitmodells einsetzt. (PS – 23.03.2020)

Beschluss des Konvents der Wahl- und Kontaktpersonen – Frühjahr 2020