Herbstkonvent 2022

Wie viel Arbeit brauchen wir?

„Nur sechs Tage sollst du arbeiten und alles tun, was du zu erledigen hast. Der siebte Tag ist ein Ruhetag, er gehört IHR, Deiner Gottheit“ (Ex 20, 9f, Bibel in gerechter Sprache)
Am 9. November kamen die Wahl- und Kontaktpersonen der Pfarrvertretung zum diesjährigen Herbstkonvent in Bonn zusammen. Die Pfarrer:innen diskutierten das Für und Wider einer Arbeitszeitregelung für den Pfarrdienst. Die Landessynode 2023 wird sich im Januar mit einer entsprechenden Beschlussvorlage auseinanderzusetzen haben.

Wir beginnen mit einer Andacht, die uns dazu ermuntern möchte, unsere Arbeit nicht nur als Aufgabe von Fleiß und Begabung zu verstehen. Sondern vielmehr, diese mit dem Blick auf das Reich Gottes und seiner Verheißung aus dem Glauben an die Kraft Gottes zu gestalten.

Es folgt der ausführliche und informative Jahresbericht des Vorsitzenden über die Ereignisse und Verhandlungen des vergangenen Jahres. Nachzulesen auf der neuen Homepage der Pfarrvertretung unter https://pfarrvertretung.ekir.de .
In der Aussprache zum Bericht wird zum einen deutlich, dass auch die Wahl- und Kontaktpersonen der Pfarrvertretung das präsentische Format des Konvents bevorzugen, aber durchaus wahrnehmen können, dass die weite Anreise einiger Konventsmitglieder:innen eine digitale Form von Zeit zu Zeit durchaus rechtfertigt.
Ein zweites Anliegen in der Aussprache bezieht sich auf die Transparenz von Disziplinar-verfahren in unserer Kirche. Problematisch erscheint die Tatsache, dass, bevor das Verfahren abgeschlossen ist, die Kolleg:innen schon einschneidenden Maßnahmen unterliegen. Hinweisen möchten wir darauf, dass die Pfarrvertretung bei Disziplinarverfahren nicht mitwirkt, die Betroffenen sich aber von der Pfarrvertretung begleiten lassen können.

Teilnehmer*innen des Herbstkonvents 2022

Im Mittelpunkt des nachfolgenden Gesprächs über die Arbeitszeitregelungen steht die seit Jahren von der Pfarrvertretung vertretene Position, dass Pfarrerinnen und Pfarrer nicht mehr als 41 Stunden wöchentlich arbeiten sollten. Durch Beschluss der Landessynode im Januar könnte dies als durchschnittliche Wochenarbeitszeit festgelegt werden. Damit würde sich unsere Landeskirche am Beamtenrecht und den grundlegenden Bestimmungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz im europäischen Recht orientieren. Die Aussprache bestätigt, dass dieses Modell für Teilzeitstellen entlastend sein kann. Stellt aber auch kritisch die Frage, wie ein solches Modell im Rahmen der Kooperationsräume, in denen Pfarrer:innen zukünftig arbeiten, umgesetzt werden soll. Obwohl sich die Mehrheit der anwesenden Kontaktpersonen für eine so definierte Arbeitszeitregelung ausspricht, bleiben Fragen an das Gemeinsame Pastorale Amt, an die sich verändernde Rolle des Pfarrers und der Pfarrerin in unserer Gesellschaft und an die vielen „arbeitsfremden“ Aufgaben eines Pfarrers und einer Pfarrerin offen.
Als Pfarrvertretung sehen wir unsere Aufgabe darin, sicherzustellen, dass Arbeitszeitmodelle in unseren Kirchenkreisen angenommen und umgesetzt werden.

Ein letzter Tagesordnungspunkt stellt die neue Homepage der Pfarrvertretung der EKiR vor. Die Pfarrvertretung hofft, dass die Benutzer:innen freundliche Gestaltung und die Aktualität der Beiträge gefällt und den Besucher:innen hilft, bei Fragen und Anliegen den oder die richtige Ansprechpartner:in zu finden. (MK – 21.11.22)

Jahresbericht 2021/22