Pfarrdienst bekommt „Zeit fürs Wesentliche“

Landessynode 2017

Entscheidung über Wiedereinführung der Durchstufung nach A 14 erst 2019

Die diesjährige Landessynode stand ganz im Zeichen der umfangreichen Wahlen. Am Synodendonnerstag wurden die Mitglieder der Kirchenleitung neu- oder wiedergewählt. Die notwendigen Vorstellungen und die zahlreichen Wahlgänge bestimmten die lange Tagesordnung. Dennoch konnte die Synode am Freitag früher beendet werden als geplant – das dichtgedrängte Programm hatte eine disziplinierte Debattenkultur zur Folge.

Aus Sicht der Pfarrvertretung gab es zwei Tagesordnungspunkte, die für die Zukunft des Pfarrdienstes von Bedeutung waren – zu beiden Punkten hatte die Pfarrvertretung schon im Vorfeld der Synode votiert: Der Diskussions- und Beratungsprozess zu „Zeit fürs Wesentliche“ sollte mit einem Beschluss zur Einführung einer Vereinbarungskultur vorerst zum Ende gebracht werden. Und durch einen sogenannten „Begleitbeschluss“ sollte die Möglichkeit offengehalten werden, bei den 2019 anstehenden Entscheidungen zum Besoldungs- und Versorgungsrecht (Umstieg in das Bundesrecht bei Besoldung, Versorgung und Beihilfe oder Verbleib beim Landesrecht NRW) auch die Wiedereinführung der Durchstufung nach A 14 beschließen zu können.

Bei der Einbringung des Beschlussvorschlags zu „Zeit fürs Wesentliche“ betonte die designierte Superintendentin des Kirchenkreises An Sieg und Rhein, Pfarrerin Almut van Niekerk, man habe bewusst auf eine „Überregulierung“ des Prozessgeschehens verzichtet. So ist z. B. nicht festgeschrieben, wer den Gesprächsprozess initiiert – van Niekerk betonte aber, es könne nicht Aufgabe der Pfarrerinnen und Pfarrer sein, die notwendigen Gespräche einzufordern.

Der Vorsitzende der Pfarrvertretung, Pfarrer Peter Stursberg, begrüßte das Vorhaben, wies aber auf die fehlende Begrenzung der Arbeitszeit hin. Dies sei schon im Vorfeld kontrovers diskutiert worden. Er sehe Schwierigkeiten darin, Aufgaben ohne hinterlegte Zeitwerte zu beschreiben und zu begrenzen – in der fehlenden Begrenzung könnte Konfliktpotenzial angelegt sein, da man nun auch weiterhin in Auseinandersetzung über „gefühlte“ Arbeitszeit stehen werde. Es gehe ja nicht darum, eine „Stechuhr“ für Pfarrerinnen und Pfarrer einzuführen – Leitungsgremien müsse aber klar sein, dass angesichts eines begrenzten Zeitkontingents ein ebenfalls begrenztes Aufgabenportfolio erstellt werden müsse.

In den Ausschussberatungen während der Synode wurde festgeschrieben, dass Superintendentinnen und Superintendenten nur auf Wunsch der Leitungsorgane oder der Pfarrpersonen zu den Gesprächen hinzugezogen werden können – in der Vorlage war das noch als Regel formuliert gewesen. Stursberg machte deutlich, dass er die Superintendentinnen und Superintendenten in der Pflicht sehe, diese Prozesse zu begleiten; dies wolle er auch in allen weiteren Informationen der Pfarrvertretung über das jetzt zu startende Verfahren betonen. Die Superintendenten und Superintendentinnen kämen an dieser Stelle ihrer Fürsorgeverpflichtung nach, und es könne aus dieser Perspektive kein falscher Eindruck entstehen, wenn die Kirchenkreisleitung zu den Gesprächen hinzugebeten würde. Außerdem erfordere die Evaluierung (Punkt II.9, der auf Initiative der Pfarrvertretung in die Vorlage aufgenommen wurde) eine kontinuierliche Begleitung der Prozesse.

Vor der Beschlussfassung gab es noch mehrere Diskussionsbeiträge zur Rolle der Kirchenkreisleitungen, zur Frage der Arbeitszeitbegrenzungen und zum Verhältnis von Dienstanweisung und Dienstvereinbarungen. Für die zu erstellenden Vereinbarungen wird das Landeskirchenamt in Kürze entsprechende Textvorschläge zur Verfügung stellen.

Der Begleitbeschluss zum Besoldungs- und Versorgungsgesetz wurde mit großer Mehrheit beschlossen. Erst die Synode 2019 wird darüber entscheiden, ob der bereits bezeichnete Umstieg in einen anderen Rechtskreis erfolgen soll. Dazu bedarf es noch umfangreicher Beratungen, bei denen auch die Frage berücksichtigt werden soll, ob es eine Wiedereinführung der Durchstufung nach A 14 geben wird. Der Berichterstatter, Dr. Götz Klostermann (LKA), wies auf Vor- und Nachteile der Wiedereinführung hin. Einerseits werde dadurch z. B. die Attraktivität des Pfarrdienstes gesteigert, andererseits sei der hohe finanzielle Aufwand in Besoldung und Versorgung zu berücksichtigen. Ein Debattenbeitrag aus dem Plenum ließ erkennen, dass auf dem Weg zu dieser Entscheidung sehr kontrovers geführte Diskussionen zu erwarten sind. Der Pfarrvertretung wird dabei besonders wichtig sein, die Stimme der nachfolgenden Generationen im Pfarrdienst zu hören – der überwiegende Teil der Pfarrkolleginnen und -kollegen (inklusive der Superintendentinnen und Superintendenten), die aktuell in den Leitungsgremien sitzen und die Entscheidung vorbereiten, erhalten eine höhere Besoldung. (PS – 13.01.2017)