Durchstufung nach A 14 im Pfarrdienst muss jetzt zurückkommen!

Landessynode 2019

Pfarrvertretung positioniert sich im Vorfeld der Synode

Im Januar 2019 wird die Synode der rheinischen Landeskirche auch über mögliche Veränderungen in der Pfarrbesoldung beraten. Dies ist erforderlich, weil die Landessynoden 2008 und 2011 beschlossen hatten, dass Pfarrerinnen und Pfarrer zukünftig nur noch nach A 13 besoldet werden sollen. Nach zwölf Jahren wird zwar eine Erfahrungszulage gezahlt, die aber nicht bis an die Besoldung nach A 14 heranreicht und außerdem nicht ruhegehaltfähig ist. Mit Beschluss 38 aus dem Jahr 2011 bekannte die Landessynode damals zugleich, „…dass das vorgelegte Gefüge u. a. bei den Versorgungsbezügen systemische Widersprüche enthält. Sie beauftragt die Kirchenleitung, bei der Weiterentwicklung der Regelungen für Besoldung und Versorgung die Fragen, die sich aus diesen Widersprüchen ergeben, zu bearbeiten“.

Nach entsprechenden umfangreichen Vorberatungen, an denen auch die Pfarrvertretung beteiligt war, wird die Synode sich mit dieser Thematik zu befassen haben. Welche Richtung die Beschlussvorlagen vorgeben werden, ist noch nicht abzusehen. Sie befinden sich derzeit im Abstimmungsprozess in den synodalen Ausschüssen. Die Pfarrvertretung hat in Abstimmung mit den Vertreterinnen und Vertretern aus allen Kirchenkreisen aber eine klare und eindeutige Position: Die ruhegehaltfähige Durchstufung nach A 14 nach zwölf Dienstjahren muss wieder eingeführt werden!

Die Pfarrvertretung nutzt nun die Zeit bis zur Synode, um in den Pfarrkonventen für die Thematik zu sensibilisieren. Die kreiskirchlichen Abgeordneten der Landessynode sollen bis Januar umfassend über die Problematik informiert werden – am besten durch die Pfarrerinnen und Pfarrer in ihren Kirchenkreisen.

Um die Öffentlichkeitsarbeit vor Ort zu unterstützen, hat die Pfarrvertretung einen informativen Flyer erarbeitet, der in gedruckter Form, aber auch elektronisch verfügbar ist. Außerdem sollen in den Pfarrkonventen Unterschriften zur Unterstützung der genannten Forderung gesammelt werden. Eine Beteiligung an der Unterschriftenaktion ist sowohl in den Pfarrkonventen wie auch über die Homepage der Pfarrvertretung möglich. Die gesammelten Unterschriften sollen dem Leiter der landeskirchlichen Personalabteilung, Vizepräses Christoph Pistorius, am 14. November 2018 beim Herbstkonvent der Pfarrvertretung in Bonn überreicht werden. (PS – 02.08.2018)