Inflationsausgleich und Besoldungserhöhung

Die Personalabteilung hat die Pfarrvertretung darüber informiert, dass die Besoldungserhöhung des Bundes von der Landeskirche für Pfarrerinnen und Pfarrer, Kirchenbeamtinnen und -beamte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfängern in voller Höhe und ohne zeitliche Verzögerung übernommen wird.

Mit den Novemberbezügen wird ein Abschlag auf den Inflationsausgleich ausgezahlt, die weiteren Zahlungen erfolgen in den Monaten Dezember bis Februar.
Ab März 2024 gilt die Besoldungserhöhung (200 EUR Sockelbetrag, anschließend 5,3 %, allerdings mit dem Faktor 95 %, wobei die Besoldungshöhe nicht geringer sein darf als nach dem Besoldungs- und Versorgugsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, ggf. gibt es entsprechende Ausgleichszulagen).

(CH – 16.10.2023)