DRINGEND: Amtsangemessene Alimentation 2023 / Widerspruch bis zum 31.12.2023

Ver.di empfiehlt, auch für das Jahr 2023 Widerspruch gegen die Höhe der Besoldung einzulegen. Die Änderungen im Familienzuschlag und die wohnortbezogene Komponente allein reichen nach Auffassung der Gewerkschaft nicht aus, um eine amtsangemssene Höhe der Alimentation sicherzustellen. Dazu sind weiterhin Verfahren beim Bundesverfassungsgericht anhängig, die noch nicht abschließend entschieden wurden. Hier finden Sie weitere Informationen dazu.

Unten finden Sie ein Musterwiderspruchsschreiben, das Sie herunterladen und ausfüllen können.

Der Pfarrvertretung ist diese Empfehlung erst jetzt bekannt geworden. Wenn Sie Widerspruch einlegen wollen, ist es wichtig, dies zeitnah zu erledigen. Das Schreiben (keine E-Mail!) muss über den Dienstweg bis zum 31.12.2023 im Landeskirchenamt eingegangen sein. Bitte beachten Sie Schließungstage in den Verwaltungen und evtl. verlängerte Postlaufzeiten.

Hinweis: Die Besoldung der Pfarrerinnen und Pfarrer richtet sich zwar nach der Bundesbesoldung, aber nur zu einem Faktor von 95 %. Grundsätzlich darf unsere Besoldung dabei die Höhe der Landesbesoldung NRW nicht unterschreiten. Daher erhalten wir eine sog. „Systemzulage“ bis zur Höhe der NRW-Besoldung und nehmen an Besoldungserhöhungen und Veränderungen in der Besoldungsstruktur des Landes NRW teil.

(CH – 06.12.2023)

Musterwiderspruch 2023